IPS-Team

Das IPS-Team betreut seit 2005 Kinder und Jugendliche mit Autismus Spektrum Störungen (ASS), AD(H)S Problematiken, sozialen Kontaktstörungen sowie körperlichen Behinderungen und geistigen Entwicklungsstörungen in Schulen.

Wir begleiten, nach § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im SGB VIII sowie nach § 53 des Sozialhilfegesetzes SGB XII, in allen Schulformen.

Zusätzlich planen und gestalten wir Sozial Kompetenz Trainings (SKT) und führen diese im Umfeld der Kinder und Jugendlichen aus.

Freies Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

Eltern haben das Recht, für ihr Kind den passenden Träger der Schulbegleitung frei zu wählen. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ist im § 5 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert und stellt sicher, dass Familien selbst entscheiden dürfen, welcher Anbieter die bestmögliche Unterstützung für ihr Kind bietet.

Das bedeutet:
Wenn Ihr Kind eine Schulbegleitung benötigt – unabhängig davon, ob die Unterstützung über die Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB IX bewilligt wird – dürfen Sie selbst den Träger auswählen, der Sie und Ihr Kind begleitet.

Wir möchten Sie ermutigen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Denn Sie wissen am besten, welche Unterstützung Ihr Kind benötigt und welchem Träger Sie vertrauen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Fragen rund um das Wunsch- und Wahlrecht und unterstützen Sie auf dem Weg zu einer passgenauen Schulbegleitung für Ihr Kind.

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