Oft gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Der § 35a nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) definiert die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/35a.html

Der § 53 nach SGB XII (Sozialhilfe) beschreibt die Eingliederungshilfe sowie die Leistungsberechtigten und Aufgaben.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/53.html

FAQ für Eltern und Mitarbeiter (Corona)

Frag deinen Arzt. Entweder er schreibt dich krank oder du gehst arbeiten

a) Haben Sie konsequent Abstand zu Ihrem Schüler gehalten? Dann geben Sie IPS Bescheid und melden sich als Vertretungskraft
 
b) Hatten Sie nahen/ Körperkontakt mit dem Schüler? Dann… keine Ahnung?! Dann geben Sie IPS Bescheid, beobachten Sie sich selbst ganz genau und nehmen sicherheitshalber Rücksprache mit Ihrem Arzt, ob eine Testung angeraten ist. 

Sagen Sie IPS Bescheid, bei behördlicher Anordnung stehen Sie unter Quarantäne, Ihr Schüler auch, keine Begleitung im häuslichen Umfeld möglich, auch kein Vertretungseinsatz. Erstattung über Infektionsschutzgesetz (darum kümmern wir uns)

Sprechen Sie nach Möglichkeit die Eltern darauf an. Besteht zu denen kein Kontakt sagen Sie IPS Bescheid, wir kümmern uns. 

An einigen Schulen besteht die Maskenpflicht aufgrund einer Entscheidung der Schulleitung weiterhin. Halten Sie Abstand und passen Sie gut auf sich auf. Natürlich steht es Ihnen frei, freiwillig weiter Mund und Nase zu bedecken. 

Wir weisen darauf hin, dass es niemandem verboten ist, die MNB zu tragen und appellieren an die Solidarität gegenüber denen, die sich keinem Risiko aussetzen möchten.

Individuelle Lösung erforderlich je nach Problematik, sprechen Sie mit den Eltern, IPS und schlimmstenfalls ist das Lehrpersonal für die Vollstreckung zuständig?

Informieren Sie IPS, damit wir Ihnen für die Zeit des Ausschlusses eine Ersatztätigkeit zuweisen können. 

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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